Unser Winterdienst in und um Rüsselsheim
Wir bieten unseren Kunden das Sorglospaket: Räum- und Streudienst, egal ob auf Gehwegen, Betriebsflächen, Straßen oder Parkplätzen.
Sprechen Sie uns gerne als Firma oder Privatkunde darauf an und wir kümmern uns darum. Mehr als 15 Jahre Erfahrungen sprechen für uns.
Zuverlässiger Winterdienst in Rüsselsheim: Outsourcing entlastet!
Viele Menschen freuen sich über Schneefall in den Wintermonaten – für Eigentümer von Grundstücken bedeuten Schnee und Eis aber einen beträchtlichen Aufwand. Die Stadt Rüsselsheim verpflichtet sie zum Winterdienst auf öffentlichen Wegen. Zugleich sollten Eigentümer auch private Flächen von Schnee und Eis befreien, um Unfälle zu vermeiden. Ihnen fehlen dafür die Ressourcen? Dann lagern Sie den Winterdienst für Rüsselsheim aus!
Unsere Firma für Gebäudereinigung und Winterdienst ist in Rüsselsheim der ideale Ansprechpartner: Wir kümmern uns im Auftrag von Privatpersonen und Unternehmen gewissenhaft um alle Wege und Flächen. Unsere Mitarbeiter führen die Eis- und Schneebeseitigung pünktlich durch und wiederholen diesen Vorgang bei Bedarf mehrfach am Tag.
Schneeräumen und Streuen: Darum ist der Winterdienst so wichtig
Grundstückseigentümer müssen für verkehrssichere, öffentliche Gehwege sorgen: Das schreibt in Rüsselsheim die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vor. Konkret steht in dieser Kommunalsatzung, dass Sie täglich zwischen 7 Uhr und 20 Uhr Schnee und Eis entfernen müssen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Darüber hinaus besteht mit der Haftung bei Unfällen eine weitere und noch größere finanzielle Gefahr. Verletzt sich ein Passant auf einem ungeräumten und ungestreuten Fußweg, haftet der Eigentümer. Das kann mehrere Tausend Euro kosten. Wenn Sie uns für den Winterdienst in Rüsselsheim beauftragen, meiden Sie dieses Risiko. Unser Team gewährleistet den Schneedienst und das Streuen gemäß der kommunalen Pflicht!
Jenseits der Räum- und Streupflicht sollten Sie den Winterdienst in Rüsselsheim ebenfalls ernst nehmen. Es gibt triftige Gründe, auch privat und gewerblich genutzte Flächen regelmäßig von Eis und Schnee zu befreien. Dazu gehören Hinterhöfe von Mietshäusern und Parkplätze für Mieter, Mitarbeiter oder Kunden. Mit unseren Leistungen im Winterdienst Rüsselsheim sorgen wir dafür, dass sich sämtliche Nutzer auf Wegen und Flächen sicher bewegen können. Auf einem Betriebsgelände schaffen wir mit unserem Winterdienst ideale Arbeitsbedingungen für Mensch und Technik!
Flexibles Leistungspaket für den Winterdienst in Rüsselsheim
Mit erfahrenem Personal und leistungsstarken Räumfahrzeugen beseitigen wir Schnee und Eis. An unseren kompakten Fahrzeugen befindet sich auch ein Salzstreuer für den Winterdienst, sodass wir die beiden Aufgaben des Räumens und Streuens effizient erledigen. Die wendigen Fahrzeuge eignen sich auf großen und kleinen Flächen, auf engen Wegen führen wir den Winterdienst in Rüsselsheim per Hand durch.
Unsere Leistungen im Winterdienst für Rüsselsheim zeichnen sich zudem durch Flexibilität aus: Wir richten uns konsequent nach Ihrem Bedarf. Öffentliche Gehwege räumen wir nach den Anforderungen der Rüsselsheimer Satzung, bei privat oder gewerblich genutzten Flächen weichen wir zeitlich gerne ab. Ob früher oder später: Unsere Mitarbeiter beseitigen Schnee und Eis termingerecht und restlos. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass wir über einen breiten Personalstamm und vielfältige Fahrzeuge verfügen. Auch bei intensivem Schneefall garantieren wir verkehrssichere Wege und Flächen. Unsere Einsatzzentrale hat die aktuelle Wetterlage im Blick und schickt die Teams bedarfsgerecht zu den Auftraggebern.
InterClean: Ihr etablierter Dienstleister in der Objektbetreuung
Seit 2004 engagieren wir uns im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Fassadenreinigung und Winterdienst in Rüsselsheim. Unser inhabergeführtes Unternehmen bietet ein breites Leistungsspektrum und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Buchen Sie bei uns Leistungen aus einer Hand! Viele Vermieter beauftragen uns zum Beispiel für die Treppenhausreinigung, die Grünpflege und den Winterdienst in Rüsselsheim.
Im Notfall erreichen Sie uns jederzeit: Auch mitten in der Nacht an einem Sonntag sind wir für Sie da! Beim Winterdienst in Rüsselsheim ist das unter anderem bei überraschendem Blitzeis relevant. Sie können Ihre Einfahrt in die Tiefgarage nicht mehr nutzen, weil sich eine gefährliche Eisschicht gebildet hat? Rufen Sie unsere Spezialisten für den Winterdienst in Rüsselsheim an!
Winterdienst in Rüsselsheim: Lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten!
Ein professioneller Winterdienst entlastet Sie als Eigentümer von einem massiven Aufwand. Zugleich befinden Sie sich bei Haftungsfragen auf der sicheren Seite: Wir gewährleisten, dass Ihre Wege frei von Schnee und Eis sind! Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung erläutern wir Ihnen unsere Leistungen und erstellen Ihnen anschließend ein gratis Angebot. Vereinbaren Sie mit Ihrem Winterdienst in Rüsselsheim ein Beratungsgespräch! Kontaktieren Sie uns jetzt per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Kontakt
FAQ
Das konkrete Leistungspaket des Winterdienstes richtet sich ganz nach Ihren Ansprüchen. Allem voran steht das Räumen von Eis und Schnee durch die Leistungsstärken Räumfahrzeuge. Diese sind in verschiedenen Größen vorhanden, sodass auch beengte Gebiete effizient von Schnee befreit werden können. Neben dem rein mechanischen Räumen gehört auch das Streuen mit geeignetem Streusalz zum Winterdienst. Dieses löst nicht nur Schnee und Eis auf, sondern verhindert in gewissem Ausmaß auch das erneute Zuschneien und Einfrieren. In besonders engen Straßen, Gasse und beengten Bereichen wird auch per Hand gearbeitet.
Die Abrechnung erfolgt via Rechnung, abhängig von der erbrachten Leistung des Winterdienstes. Unternehmen, die den Winterdienst für ihre Liegenschaft beauftragen, können den Winterdienst zudem als betriebliche Ausgabe verbuchen. Private Hauseigentümer rechnen dagegen aus eigener Kasse ab. Allerdings besteht die Möglichkeit, rund 20 Prozent der Lohnkosten über die Steuererklärung abzusetzen. Einzutragen sind die Arbeitskosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Grundsätzlich gilt, dass die zu räumenden Stellen zu den Zeiten des allgemeinen Tagesverkehrs frei von Eis und Schnee sind. Insbesondere gefährliche Stellen sollten bereits zwischen 6:30 Uhr und 8:00 Uhr geräumt und abgestreut sein. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich diese Zeit nach hinten. Hier ist ca. 9:00 Uhr eine übliche Zeit. Tritt plötzlich Glatteis auf, besteht für die Gemeinde eine Frist von 90 Minuten, um wirksame Maßnahmen einzuleiten. Die Pflicht zum Winterdienst samt Räum- und Streupflicht endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr. Als Richtwert für das Ende des allgemeinen Tagesverkehrs gilt der Zeitraum von ca. 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr.
Ja, das Streuen und Räumen ist vielerorts Pflicht. In der Pflicht steht die Gemeinde. Diese muss dafür Sorge tragen, dass innerorts an gefährlichen Stellen geräumt wird. Das ist z.B. auf öffentlichen Parkplätzen, auf wichtigen Durchgangsstraßen sowie auf Fußwegen der Fall. Auch außerorts kann eine Räum- und Streupflicht bestehen. Diese gilt ebenfalls an besonders gefährlichen bzw. gefährdeten Stellen. Geh- und Radwege müssen außerhalb geschlossener Ortschaften meist nicht geräumt werden. Achtung: Die Gemeinde kann die Aufgabe des Winterdienstes auch an Dritte, wie z.B. Eigentümer von Gebäuden abtreten. Somit muss etwa ein Hauseigentümer bzw. dessen Mieter der Pflicht für den Winterdienst nachkommen oder unseren Service für seine Liegenschaft beauftragen.